Musikrecht kompakt – was jeder Artist wissen sollte
Lesezeit: 3 Minuten

🤖 KI & Musikrecht kompakt – was Producer 2025 wissen müssen

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Die 5 wichtigsten Punkte (auf einen Blick)

  1. Urheber = Mensch. Reine KI‑Songs sind in DE regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt (kein „Werk“ ohne persönliche, menschliche Schöpfung).
  2. Trotzdem Rechte am Master möglich. An der Aufnahme können Tonträgerhersteller‑Rechte (§ 85 UrhG) entstehen – vertraglich oft durch die Tool‑AGB adressiert.
  3. Hybrid‑Werke sind schützbar. Wenn deine Melodie, Lyrics oder prägenden Entscheidungen die Schöpfungshöhe erreichen, ist Schutz drin; KI ist dann Werkzeug.
  4. Sicher arbeiten mit Tools wie Suno. In Paid‑Tiers tritt Suno seine Output‑Rechte an dich ab – ohne Garantie, dass überhaupt Copyright entsteht; Free‑Tier i. d. R. nur nicht‑kommerziell.
  5. Voice‑Cloning & Sampling sind Risiko‑Hotspots. Stimm‑Imitate können Persönlichkeitsrechte verletzen; erkennbare Samples brauchen in der Regel Lizenz.

⚖️ Kurz erklärt: Worum geht’s im Rechtsstreit?

  • USA: Die Major‑Labels (UMG, Sony, Warner) verklagten 2024 Suno (D. Massachusetts) und Udio (S.D.N.Y.) – Vorwurf: Training mit unlizenzierten Master‑Aufnahmen. Reuters
  • Update 2025: UMG und Udio haben den Streit beigelegt und bauen eine lizenzierte KI‑Plattform; Verfahren gegen Suno laufen weiter. Reuters
  • Deutschland/EU: Parallel treiben u. a. GEMA‑Klagen und das EU‑AI‑Act‑Paket Transparenz/Lizenzen voran (z. B. Trainingsdaten‑Zusammenfassungen durch Anbieter). gema.de

🧠 Urheberrecht in Deutschland – rein KI vs. KI‑assistiert

1) 100 % KI‑Song

  • Kein Werk‑Schutz: § 7 i. V. m. § 2 Abs. 2 UrhG verlangt menschliche Schöpfung; die DPMA formuliert es eindeutig: „Eine persönliche, geistige Schöpfung setzt voraus, dass ein Mensch das Werk erzeugt.“
  • Aber Master‑Rechte (§ 85 UrhG): Der Tonträgerhersteller hat exklusive Nutzungsrechte an der Aufnahme. Wer „Hersteller“ ist, ergibt sich aus Initiative/Verantwortung und ggf. den Tool‑AGB.

2) Teil‑KI‑Song (du + Tool)

  • Schutz möglich, wenn deine Melodie/Lyrics/Arrangement‑Entscheidungen schöpferisch sind; ggf. Miturheberschaft (§ 8 UrhG) und eigenschöpferische Bearbeitung (§ 3 UrhG). Gesetze im Internet

🔧 Praxis mit Suno & Co. – so machst du es rechtssicher(er)

1) AGB & Plan checken

  • Suno Paid (Pro/Premier): Suno tritt (soweit vorhanden) seine Output‑Rechte an dich ab; keine Zusicherung, dass Urheberrechte am Output entstehen.
  • Suno Free/Basic: i. d. R. nicht‑kommerziell; Suno behält die Rechte.

2) Inputs sauber halten

  • Keine fremden Stems/Acapellas/Lyrics hochladen, fĂĽr die du keine Rechte hast (viele AGB verlangen entsprechende Zusicherungen).

3) Prompts smart formulieren

  • Nutze Genre/Ă„ra/Instrumente statt „im Stil von [KĂĽnstler:in]“. Der Stil als solcher ist nicht geschĂĽtzt – erkennbare Melodien/Hooks oder Täuschung ĂĽber eine echte Mitwirkung sind es. Gesetze im Internet

4) Stimme nur mit Einwilligung

  • Voice‑Cloning einer erkennbaren Stimme kann APR verletzen (LG Berlin, 20.08.2025 – 2 O 202/24; fiktive Lizenz zugesprochen). Einwilligung/Buy‑out einholen. Dejure

5) Sampling policy

  • Erkennbare Samples ohne Lizenz = heikel. Der EuGH (Pelham/Kraftwerk) lässt nur unhörbar transformierte Mini‑Samples zu. Besser: nachbauen/neu einspielen. Curia

6) Kennzeichnung & EU‑AI‑Act

  • Generative Systeme mĂĽssen u. a. Transparenz sicherstellen; fĂĽr Nutzer:innen ist klare Kennzeichnung („enthält KI“) gute Praxis. GPAI‑Anbieter veröffentlichen Trainingsdaten‑Zusammenfassungen. European Parliament

7) Dokumentation

  • Prompts, Versionsverläufe, DAW‑Sessions sichern. Das hilft, menschliche Schöpfungsleistung nachzuweisen und Rechteketten sauber zu halten. (Grundsatz aus §§ 2, 8 UrhG.) Gesetze im Internet

8) GEMA ≠ GVL richtig denken

  • Rein KI: meist keine GEMA (kein Werk).
  • Hybrid: GEMA‑fähig (Melodie/Text von dir).
  • Master/Performances: GVL fĂĽr Tonträgerhersteller/ausĂĽbende KĂĽnstler:innen. gema.de

📜 Training & TDM kurz & knackig

  • Text‑und‑Data‑Mining (§ 44b UrhG): Erlaubt TDM an rechtmäßig zugänglichen Inhalten; Opt‑out der Rechteinhaber via maschinenlesbarem Vorbehalt möglich. Gesetze im Internet
  • Forschung (§ 60d UrhG): Erweiterte TDM‑Schranke fĂĽr Forschungseinrichtungen – nicht fĂĽr gewöhnliche kommerzielle Anbieter. Gesetze im Internet
  • EU‑AI‑Act (GPAI): Anbieter mĂĽssen u. a. Copyright‑Policy vorhalten und Trainingsdaten‑Summaries veröffentlichen (Guidelines/Code of Practice). Digital Strategy EU

🚫 Die 3 häufigsten Fehler

  1. „Free‑Tier reicht für den Release“ → Nein. Free‑Outputs sind meist nicht‑kommerziell. Für ernsthafte Nutzung: Paid + AGB verstehen. Suno Help
  2. „Stimme klingt halt ähnlich – wird schon gehen“ → Riskant. Stimmimitation kann teuer werden (LG Berlin). Einwilligung/Model‑Release holen. Dejure
  3. „Nur ein 2‑Sekunden‑Sample“ → Auch heikel. Erkennbare Samples brauchen Clearance. Curia

🧰 Drei typische Szenarien – und was gilt

  • A) 100 % KI‑Instrumental (Suno Pro) + dein Release:
    Kein Urheberwerk; aber Tonträgerhersteller‑Rechte möglich. Tool‑AGB sichern dir vertragliche Output‑Rechte; Label‑/Distributor‑Terms prüfen.
  • B) Deine Melodie + KI‑Arrangement:
    Werk‑Schutz für deine kreative Leistung (GEMA‑fähig). KI bleibt Werkzeug. Samples/Stimme gesondert klären.
  • C) KI‑Song „im Stil von XY“ mit KI‑Stimme:
    Doppelt riskant (APR + Verwechslungsgefahr). Ohne Einwilligung keine Imitation; lieber eigene Stimme oder lizenzierte Voice‑Models.

🏛️ Der Streit in 6 Punkten (noch mal extra kompakt)

  1. Labels verklagten Suno/Udio wegen unlizenzierter Nutzung von Sound‑Recordings zum Training.
  2. Udio und UMG: Vergleich + lizenzierte Plattform ab 2026.
  3. Verfahren gg. Suno laufen weiter.
  4. In DE/EU: TDM‑Schranken mit Opt‑out + AI‑Act‑Transparenz.
  5. Rechtssicher(er) wird’s durch Lizenzen/Kooperationen. Reuters
  6. Für Nutzer:innen zählen saubere Inputs, Einwilligungen, AGB‑Konformität.

đź§© Wann du Hilfe brauchst

  • Voice‑Cloning/„Sound‑alike“‑Kampagne (Werbung, Sync, groĂźe Kanäle)
  • Sample‑basierte Produktionen (auch kurze Loop‑Snippets)
  • Band‑/Co‑Writing‑Splits bei KI‑Assistenz (Miturheberschaft, Credits)
  • DSP‑Policies & Kennzeichnung (AI‑Act‑Transparenz)

âś… Das Wichtigste zum Schluss

KI ist ein Werkzeug – kein Urheber. Dokumentiere deinen menschlichen Beitrag, halte Inputs sauber, kläre Stimmen/Samples, lies die AGB (Paid‑Tier!) und kennzeichne deinen KI‑Einsatz. So kommst du mit Suno & Co. professionell und stressarm ins Ziel.

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